Sinnvolle Änderungen am Straßengesetz – Koalition sorgt für Entlastung der Kommunen

Was lange währt wird endlich gut. So oder so ähnlich kann man die über ein Jahr andauernde Diskussion rund um die Änderung des Landesstraßengesetzes zusammenfassen.

Den Stein ins Rollen brachte eine Forderung des Landesrechnungshofs: Als Kreisstraßen eingestufte Straßen sind vor einer Förderung für einen Ausbau auf deren richtige Einstufung zu prüfen.

Die bestehende gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 2 LStrG und die vom Rechnungshof geforderte neue Verwaltungspraxis hätten zu vielen Abstufungen von Kreis- zu Gemeindestraßen geführt, insbesondere bei Gemeinden, die im Wege von Reformen in der Vergangenheit ihre Eigenständigkeit verloren haben und zu Ortsteilen geworden sind. Mit der Verabschiedung des Zehnten Landesgesetzes zur Änderung des Landesstraßengesetzes (LStrG) ist nun eine Abstufung in vielen Fällen nicht mehr notwendig.

Dem am 24.04. im Landtag verabschiedeten Gesetzt zufolge haben künftig nicht nur „Gemeinden“ sondern darüber hinaus auch „räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ Anspruch auf Anschluss mit einer nicht in der Baulast der jeweiligen Gemeinde stehenden Straße. Für die Beurteilung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles soll auf die Vorschriften des Bauplanungsrechts und die dazu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Danach ist unter einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil jeder Bebauungskomplex im Gebiet der Gemeinde zu verstehen, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht aufweist und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

Hierzu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Benedikt Oster: „Die geplanten Änderungen sind voll und ganz zu begrüßen, da sie eine Entlastung für die Kommunen bedeuten. Es ist klug und sinnvoll, dass künftig auch räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile an das überörtliche Straßennetz angeschlossen sein können und damit die Kreise für diese verantwortlich sind. Nach bisheriger Rechtslage ist diese für die Kommunen bessere Einstufung nur möglich, wenn Gemeinden betroffen sind. Die Änderung ist geboten, da in der Vergangenheit im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform Gemeinden ihre Eigenständigkeit verloren haben und zu Ortsteilen geworden sind.“

 

Oster betont: „Die geplanten Gesetzesänderungen zeigen, dass die Koalition an der Seite der Kommunen steht. Die SPD-geführte Landesregierung nimmt die Bedenken und Sorgen der Gemeinden ernst. Die nun beschlossenen Änderungen sind nach intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet worden.“