Auch bereits lärmsanierte Streckenbereiche werden betrachtet – Moselstrecke ist mit dabei
„In der Überarbeitung der Gesamtkonzeption des Lärmsanierungsprogramms des Bundes werden alle Streckenabschnitte, auch die bereits lärmsanierten Bereiche, erneut betrachtet. Die Überprüfung betrifft selbstverständlich auch die Moselstrecke.“ Über dies Antwort des Konzernbevollmächtigten der Bahn für Rheinland-Pfalz, Jürgen Konz, freute sich Benedikt Oster, MdL.
Konkret geht es darum, ob das bist 2020 gesteckte Ziel u.a. für reine Wohngebiete einen nächtlichen Lärmgrenzwert von 57 db(A) auch tatsächlich erreicht wird. Hierzu soll im Rahmen der Überarbeitung eine Lärmmessung durchgeführt werden.
Jürgen Konz bestätigt in seiner Antwort auch, dass ab dem Jahr 2020 bei inländischen Wagenhaltern alle Güterwagons mit den leisen „Flüsterbremsen“ ausgestattet sein werden.
Der Landtagsabgeordnete macht sich aber weiter Gedanken darüber, wie alle anderen Nutzer der deutschen Bahntrassen kontrolliert und bei Fehlverhalten auch reglementiert werden kann: “genaue Lärmmessungen auf der Moselstrecke durch das Eisenbahnbundesamt sind absolut notwendig.