Überprüfung von Grundschulen ist sinnvoll

Grundsatz „Kurze Beine – kurze Wege“ gilt nach wie vor

„Natürlich ist es auch im Sinne der SPD, eine bestmögliche schulische Förderung für unsere Kinder zu erhalten. Gerade deswegen sollten wir aber auch hinterfragen, ob Schulen mit sehr geringen Schülerzahlen überhaupt sinnvoll sind: Förderunterricht und Inklusion sind an Zwergschulen kaum möglich. Sie binden Ressourcen, die man anderswo vielleicht sinnvoller einsetzen könnte. Ich glaube außerdem, dass Schüler in mehrzügigen Schulen mit einer jeweils höheren Schülerzahl besser lernen können.“, sagt Landtagsabgeordneter Benedikt Oster. Er verteidigt die Konzeptidee der Landesregierung: „Gerade durch die Überprüfung anhand der entworfenen Leitlinien können wir ein zukunftsfestes Konzept für die Schulstandorte erarbeiten.

Die Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot konkretisieren das Schulgesetz. 49 von den 964 Grundschulen in Rheinland-Pfalz haben im Schuljahr 2016/2017 nur ein oder zwei Klassen und erfüllen damit die geforderte Mindestgröße nicht. 8 der 49 Schulen werden perspektivisch wieder drei Klassen haben, so dass diese von der Prüfung ausgenommen sind.
Dass von der Überprüfung gleich fünf Standorte im Kreis Cochem-Zell betroffen sind, mache deutlich, wie groß der Handlungsbedarf tatsächlich sei. Oster betont, dass ein konstruktiver Überprüfungsprozess nicht zwangsläufig auch Schließungen nach sich ziehe.

Ziel sei es, Grundschulen zu sichern, wo es möglich ist. Dort, wo es perspektivisch zu wenige Schülerinnen und Schüler gibt, sollen gute Alternativen aufgezeigt werden. Der Grundsatz „Kurze Beine – kurze Wege“ gelte dabei nach wie vor: „Unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler sollen möglichst kurze Schulwege haben“, so Oster.

Der Entwurf „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ aus dem Bildungsministerium liegt derzeit den kommunalen Spitzenverbänden, den Interessensvertretungen der Lehrkräfte und Schulleitungen sowie den Eltern- und Schülervertretungen vor. Bis Ende Februar haben sie alle die Möglichkeit, Anregungen vorzutragen. Die Leitlinien sollen anschließend ab Frühjahr 2017 angewandt werden. Dann können die Schulträger vor Ort ihre Konzepte für den Schulstandort erarbeiten.

Oster: „Das Vorgehen der Landesregierung bindet alle Betroffenen frühzeitig und umfangreich ein. Wir möchten gemeinsam ein Konzept entwickeln.“