Die Anhörung zum Entwurf des Landessolargesetzes hat gezeigt, dass die Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf gewerblich genutzten Neubauten und Parkplätzen den Grundstein für einen verstärkten Zubau der Solarenergie in Rheinland-Pfalz legt. Die von der SPD geführte Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die installierte Leistung bei der Solarenergie zu verdreifachen, so dass bis 2030 der gesamte Stromverbrauch des Landes aus erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität wird das Anhörverfahren zum Gesetzesentwurf ausgewertet.
Tamara Müller, die klimapolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, stellt fest: „Der derzeitige Zubau der Solarenergie reicht nicht aus, um bis 2030 eine vollständig regenerative Stromversorgung in Rheinland-Pfalz zu haben. Mit der Pflicht zur Installation von Solaranlagen als erstem gemeinsamen Gesetzesentwurf in dieser Legislaturperiode setzt die von der SPD geführte Ampel-Koalition daher ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz.“
Benedikt Oster, der Vorsitzende des klimapolitischen Arbeitskreises der SPD-Landtagsfraktion erklärt weiter: „Der Entwurf für das Landessolargesetz zeigt: Die von der SPD geführte Ampel-Koalition arbeitet nicht nur effizient und zügig, sondern hält auch Maß und Mitte. So sind etwa auch Erfüllungsalternativen vorgesehen wie Ausnahmen bei einer Unwirtschaftlichkeit der Anlage und die Möglichkeiten, Solaranlagen auf Gebäuden in räumlicher Umgebung zu bauen oder geeignete Solarflächen zu verpachten. Dies alles sorgt letztlich dafür, dass Ökologie und Ökonomie zusammen gedacht und Unternehmen nicht über Gebühr finanziell belastet werden.“