„Mehr als 56 Millionen Euro für den Landkreis Cochem-Zell – das ist eine historisch einmalige Förderung, die Ministerpräsident Alexander Schweitzer nun angekündigt hat. Diese Unterstützung aus Bundes- und Landesmitteln ist ein gewaltiger Schub für Investitionen, die den Menschen vor Ort unmittelbar zugutekommen“, erklärte Benedikt Oster, SPD-Landtagsabgeordneter für den Kreis Cochem-Zell.
Die Förderung setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: Zum einen aus dem Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ der Landesregierung, zum anderen aus dem Sondervermögen des Bundes, das im Rahmen des „Rheinland-Pfalz-Plans“ mit zusätzlichen Landesmitteln verstärkt wird. In den Jahren 2025 und 2026 erhält Cochem-Zell jeweils 4,3 Millionen Euro aus dem Sofortprogramm. Darüber hinaus stehen aus dem mit Landesmitteln aufgestockten Sondervermögen insgesamt rund 51,8 Millionen Euro für den Landkreis bereit.
„Unsere Kommunen tragen enorme Lasten und stehen überall in Deutschland vor großen Herausforderungen – das merken wir auch hier in Cochem-Zell. Mit den jetzt zugesagten Mitteln können wir vor Ort gezielt in Zukunftsaufgaben investieren: in Kitas und Schulen, in die Gesundheitsversorgung, in Kreisstraßen oder in Klimaschutzmaßnahmen. So verbessern wir den Alltag der Menschen ganz konkret“, so Oster.
Mit der landesweit beschlossenen zusätzlichen Förderung von insgesamt 600 Millionen Euro im Sofortprogramm und weiteren 600 Millionen Euro durch die Aufstockung des Sondervermögens macht die Landesregierung deutlich, dass sie den eingeschlagenen Kurs der starken Kommunalunterstützung konsequent fortsetzt. Diese Maßnahmen ergänzen die spürbaren Entlastungen wie die milliardenschwere Entschuldung, das 250-Millionen-Euro-KIPKI-Programm, die 200 Millionen Euro aus dem Regionalen Zukunftsprogramm, die 267 Millionen Euro für die Unterbringung Geflüchteter und weitere Hilfen. Hinzu kommt ein Kommunaler Finanzausgleich auf Rekordniveau von bald mehr als 4 Milliarden Euro.
„Nachhaltige, gezielte und gerechte Investitionen – für spürbare Verbesserungen im Leben der Menschen. Das ist der Kern sozialdemokratischer Politik in Land und Bund“, unterstrich Oster abschließend.
Hintergrund:
Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“: Die Gelder fließen an Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt. Landkreise, in deren Gebiet große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt liegen, sind verpflichtet, den anteiligen Betrag an diese weiterzuleiten. Verteilung und Berechnung der Summen entstehen wie folgt: Neben einem Sockelbetrag von 20 Euro je Einwohner erfolgt eine bedarfsorientierte Zuweisung unter Berücksichtigung der im Sozial- und Jugendhilfeansatz bezeichneten Leistungsausgaben der Jahre 2021-2023, deren Ermittlung auf die Berechnung der Schlüsselzuweisung B aufbaut.
Sondervermögen/Rheinland-Pfalz-Plan: Die Berechnungen sind noch vorläufig. Eine verbindliche Ausgestaltung ist möglich, sobald die Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz vorliegt. Aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen für Länder und Kommunen 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Anteil für Rheinland-Pfalz beträgt rund 4,8 Milliarden Euro, die zwischen Kommunen und Land im Verhältnis von 60 zu 40 aufgeteilt werden. Das Land stockt den kommunalen Anteil mit insgesamt 600 Millionen Euro auf. Bei der Verteilung der Mittel an die Kommunen wird als wesentliches Kriterium die Einwohnerzahl mit einem Anteil von 90 Prozent herangezogen, gepaart mit einem Ergänzungsfaktor Finanzschwäche mit einem Anteil von 10 Prozent. Die Mittel werden an die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt.
